Sie brauchen rechtliche Unterstützung im medizinrechtlichen Bereich?
Dann sind Sie bei unser Kanzlei herzlich willkommen.
Medizinrecht ist mehr als die Beziehung zwischen Arzt und Patient und der Thematik etwaiger Behandlungs- und Abrechnungsfehler. Schon seit vielen Jahren sind wir auf die Beratung von Angehörigen der Heilberufe, insbesondere von Ärzten und Zahnärzten spezialisiert. Darüber hinaus beraten wir seit langem Krankenhäuser und Kliniken, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Pflegeeinrichtungen, eine bundesweit tätige privatärztliche Verrechnungsstelle sowie weitere medizinische Leistungserbringer. Dabei gehören sowohl Privatpersonen und Einzelunternehmen als auch Personen- und Kapitalgesellschaften des Gesundheitssektors zu unserem Mandantenkreis.
Unsere Beratung umfasst alle rechtlichen Bereiche des Wirtschaftsunternehmens Arztpraxis und der Unternehmen weiterer Leistungserbringer im Gesundheitssektor. Zu der interessengerechten Vertretung unserer Mandanten gehört es ebenfalls, dass wir mit der Sprache sowie mit der Denk- und Arbeitsweise im medizinischen Bereich vertraut sind.
Wir bieten Ihnen bei Ihren Rechtsfragen und rechtlichen Problemstellungen eine individuelle Beratung und Interessenvertretung – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Dabei ist uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen besonders wichtig. Wir sind stets bestrebt, für unsere Mandanten sachgerechte und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erarbeiten.
Wir beraten und vertreten bundesweit Ärzte, Zahnärzte und Studenten vom Einstieg in das Studium über die Fort- und Weiterbildung bis hin zum beruflichen Alltag in allen rechtlichen Fragen. Unser Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des ärztlichen Approbations-und Zulassungsrechts und des medizinischen Quereinstiegs.